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100 Jahre Frauenwahlrecht

Dass wir Frauen wählen dürfen, ist für uns heutzutage selbstverständlich! Jedoch wurde dieses Recht von Frauenrechtlerinnen hart erkämpft und es war ein langer Weg, den die Frauen gehen mussten. Für mich ist es Grund genug, zum Jubiläum einen Rückblick vorzunehmen und die aktuelle Lage kurz zu betrachten.  

 

 

"Wohl spricht man viel von Freiheit für alle, aber man ist gewöhnt unter dem Wort ‚alle’ nur die Männer zu verstehen."

 

Schon 1948 schrieb die Frauenrechtlerin Louise Dittmer diese Worte, anlässlich der Wahl zur Nationalversammlung, bei der keine Frauen, sondern nur besitzende

Männer ab 25 Jahren vertreten waren. Damals hatten Frauen in Deutschland kein Wahlrecht, kein Recht auf Erwerbstätigkeit oder persönlichen Besitz, sie waren

als Ehefrauen sozial und ökonomisch von ihren Ehemännern, oder wenn sie unverheiratet waren von ihren Vätern abhängig.

 

1849 brachte die Schriftstellerin und Frauenrechtlerin Louise Otto-Peters, die von ihr begründete „Frauen-Zeitung“ heraus.

 

1873 fordert Hedwig Dohm in ihren Schriften unmissverständlich das Frauenwahlrecht, als Voraussetzung für die Durchsetzung weiterer Rechte.

 

Der Verein „Frauenwohl“ wird 1888 von Minna Cauer gegründet.

 

Die SPD nimmt beim Erfurter Parteitag 1891 die Forderung nach dem Frauenstimmrecht in das Parteiprogramm auf. Clara Zetkin spricht vor den

Delegierten über die proletarische Frauenbewegung.

 

Am 19. März 1911 findet der erste Internationale Frauentag, organisiert von Clara Zetkin und Käthe Duncker statt. Dieser Tag wurde von den sozialdemokratischen Frauen als Kampftag für das Frauenwahlrecht eingeführt.

 

Im Oktober 1918 forderten 58 deutsche Frauenorganisationen per Schreiben, den Reichskanzler Max von Baden auf, das Wahlrecht für Frauen einzuführen.

Am 12. November 1918 erhielten die Frauen durch den Rat der Volksbeauftragten das aktive und passive Wahlrecht.

 

Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland.

Verankert wurde es am 30. November 1918 in Art. 109 Abs. 2 der Weimarer Verfassung.

 

 

1949 wird die Gleichberechtigung von Mann und Frau im Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2 aufgenommen. 

Nach der ersten Bundestagswahl 1949 saßen 31 Frauen neben 378 Männern im Bundestag. Das waren 6,8 % der Abgeordneten.

 

(Weitere Quellenangabe: Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V.) 

 

 

Vergleich zu heute:

 

2017 beträgt der Anteil 30,7 % und ist auf einen Wert von 1998 zurückgefallen.

Auch in zahlreichen Länderparlamenten ist der Frauenanteil rückläufig und liegt bei durchschnittlich einem Drittel.

 

2017 waren in Deutschland rund 29 % der Führungspositionen von Frauen besetzt.

(Quelle: Statistisches Bundesamt)

 

Noch deutlicher wird der mangelnde Frauenanteil an Vorstandsmitgliedern in deutschen DAX Unternehmen:

 

Gesamt 197, davon 27 Frauen = 13,5 %

(Stand: 23. August 2018  Quelle: Wikipedia)  

 

Bildquelle: Pixabay

 

21,5 % vom durchschnittlichen Bruttoarbeitslohn verdienen Frauen weniger als ihre männlichen Kollegen.

Das liegt unter dem EU Durchschnitt. (16,2%)

(Quelle: Statista)

 

 

Bei der aktuellen „me too“ Bewegung zeigt sich ebenfalls, dass wir (leider) noch weit entfernt sind von einem „respektvollen, fairen und gleichberechtigten“ Miteinander zwischen Mann und Frau. Die Kampagne entstand mit dem "Weinstein Skandal," als Vorwürfe gegen den Filmproduzent öffentlich gemacht wurden. Der Filmproduzent soll jahrelang Frauen aus der Filmbranche sexuell belästigt, genötigt und sogar vergewaltigt haben. Man kann über die "me too" Bewegung denken wie man mag, sicher ist aber, dass gerade in Abhängigkeitsverhältnissen übergriffiges Verhalten keine Seltenheit ist.  

 

Für Deutschland gibt es seit 2004 eine repräsentative Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Gewalt gegen Frauen mit folgenden Ergebnissen:

 

40% der Frauen in Deutschland haben seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt.

 

Foto: Pixabay

 

Zum „Internationalen Frauentag“ fordert beispielsweise der VDK:

 

Politik muss Frauenarmut bekämpfen

 

Folgende Ursachen kann ich meines Erachtens benennen :

  • Fehlende Kinderbetreuung (die Müttern Vereinbarkeit von Familie und Beruf erschwert)
  • Fehlende Arbeitszeitmodelle (damit Mütter ihren Berufen nachgehen können)
  • Teilzeittätigkeiten u. Beschäftigungen im Niedriglohnsektor (vorrangig Frauen)
  • Sozialleistungen die zum Leben nicht reichen (insbesondere alleinerziehende Frauen)
  • Niedrige Renten (aufgrund niedrigerer Bezahlung, Babypause) 
  • Frauen die Angehörige unbezahlt pflegen (den Beruf aufgeben, oder zeitweise nicht ausüben, oder früher in Rente gehen)
  • Hohe Mieten (vor allem in Ballungsgebieten)

 

 Das heißt, es gibt noch viel Handlungsbedarf und wir "Frauen" sind aufgerufen, weitere Verbesserungen einzufordern!

 

Übrigens startete ich am 08. März 2017 zum Internationalen Frauentag (Weltfrauentag) die Ausschreibung „Frauen schreiben wundervoll.“ Die Ausschreibung sollte jungen Talenten und / oder bereits arrivierten Autorinnen die Möglichkeit geben, über Themen zu schreiben, die ihnen am Herzen liegen. Die Resonanz war so großartig, dass mehrere Hundert Zuschriften eintrafen und statt einem geplanten Buch, drei Bände publiziert wurden. Wer sich für die Trilogie interessiert, findet sie auf der Verlags-Homepage. 

 

https://www.apollontempelverlag.com/verlag/anthologien/

 

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